Der Totensonntag oder Ewigkeitssonntag ist in den evangelischen Kirchen in Deutschland und der Schweiz ein Gedenktag für die Verstorbenen. Er ist der letzte Sonntag vor dem ersten Adventssonntag und damit der letzte Sonntag des Kirchenjahres. Er kann – aufgrund der fixen Lage des vierten Adventssonntages vor dem 25. Dezember – nur auf Termine vom 20. bis zum 26. November fallen.
Seit der Entwicklung des Kirchenjahres im Mittelalter wurden mit den letzten Sonntagen des Kirchenjahres liturgische Lesungen zu den letzten Dingen verbunden. Während am drittletzten Sonntag das Thema „Tod“ im Mittelpunkt steht, hat der vorletzte Sonntag die Thematik „(Jüngstes) Gericht“ und der letzte „Ewiges Leben“.
Traditionell thematisiert der letzte Sonntag im Kirchenjahr in besonderer Weise die Erwartung des Jüngsten Tages. Dazu gehört als Sonntagsevangelium das Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen(Matthäus 25). Es bildet die Grundlage für das Wochenlied, den Choral von Philipp NicolaiWachet auf, ruft uns die Stimme (EG 147) und die darauf aufbauende Bachkantate gleiche Namens (BWV 140).
Entstehung des Totensonntags
König Friedrich Wilhelm III. von Preußenbestimmte durch Kabinettsorder vom 24. April und Verordnung vom 25. November 1816 [1]für die evangelische Kirche in den preußischen Gebieten jeweils am letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem letzten Sonntag vor dem 1. Advent, zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“. Folgende Gründe kommen dafür in Frage: das Gedenken an die vielen Gefallenen der Befreiungskriege 1813, die Trauer um die 1810 verstorbene Königin Luise, auch das Fehlen eines Totengedenkens im evangelischen Kirchenjahr und förderlich war sicher im Zeitalter der Romantik die Welle der Empfindsamkeit, die das Gedenken an die Verstorbenen verstärkt in Mode brachte.[2] Die anderen evangelischen Landeskirchenübernahmen diese Bestimmung.
Mit Freundlichen Gruss
Kai
Kai
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